Mutter-Kind-Pass
Der Mutter-Kind-Pass wird spätestens bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche angelegt. Darin werden Ihre persönlichen Daten sowie alle Untersuchungsbefunde zur Sicherheit von Mutter und Kind vermerkt. Diese Dokumentation dient vor allem der Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten. Sie garantiert eine kontinuierliche medizinische Betreuung von Mutter und Kind. Alle betreuenden Personen sind so über den individuellen Schwangerschaftsverlauf bestens informiert. Der Mutter-Kind-Pass ist ein Dokument – ich empfehle ihn immer bei sich zu tragen. Sollte Ihnen etwas zustoßen können Rettungsdienstleistende und Ärzte anhand der im Pass befindlichen Befunde ablesen, wie Sie und Ihr Kind zu versorgen sind. Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes ist an die korrekte Durchführung und den Nachweis der ersten zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf der Mutter während der Schwangerschaft und fünf des Kindes nach der Geburt) gekoppelt.
Mutter-Kind-Pass Untersuchungen im Überblick:
Erste Untersuchung
(bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche)
Zunächst wird ein ausführliches Gespräch bezüglich ihrer Vorgeschichte geführt, Vorerkrankungen und eventuelle Risikofaktoren werden erhoben. Danach erfolgt eine gynäkologische Untersuchung (mit Abnahme des Krebsabstriches). Sodann wird im Ultraschall die Schwangerschaft bestätigt, deren Alter überprüft, eine Eileiterschwangerschaft ausgeschlossen und geklärt, ob es sich um eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt. Danach erfolgt eine Blutabnahme: Blutgruppe und Rhesusfaktor (eventuell vorhandene Blutgruppenantikörper), Röteln-Impfschutz, Toxoplasmose, Lues (=Syphilis), HIV, die Schilddrüsenhormone und Blutbild werden kontrolliert.
Sollte bei Ihnen eine Schilddrüsenfunktionsstörung diagnostiziert werden, müssen die Schilddrüsenwerte in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Bei Notwendigkeit wird eine Therapie mit Medikamenten eingeleitet, da eine gute Einstellung der Schilddrüsenhormone für die kindliche Entwicklung besonders wichtig ist. Gegebenenfalls kann eine Überweisung an einen Schilddrüsenspezialisten erfolgen, um eine optimale Einstellung der Schilddrüsenhormone zu gewährleisten.
Es erfolgt eine Aufklärung über mögliche pränataldiagnostische Untersuchungen (Ersttrimesterscreening, Bluttest auf kindliche Chromosomenstörungen usw.) und bei medizinischer Notwendigkeit bzw. auf Wunsch der Patientin eine Zuweisung an Spezialisten für Pränatalmedizin.
Zweite Untersuchung
(in der 17. bis einschließlich 20. Schwangerschaftswoche)
Bei dieser Untersuchung werden Harn, Blutdruck und Gewicht kontrolliert.
Mittels Ultraschall wird überprüft ob das Kind normal wächst, wo der Mutterkuchen liegt, ob sich eine normale Fruchtwassermenge findet, bzw. ob das Kind größere Fehlbildungen aufweist. Die Länge des Gebärmutterhalses wird sonographisch gemessen.
Im Mutter-Kind-Pass ist in der SSW 18 bis 22 auch eine Hebammenberatung auf freiwilliger Basis vorgesehen – ich empfehle allen Schwangeren diese kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. Das Gespräch versteht sich als zusätzliches Angebot zu den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen und hat einen beratenden Charakter. Es beinhaltet Themen wie die Wahl des Geburtsortes, Ernährung und Bewegung in der Schwangerschaft sowie Informationen über gesundheitsförderndes und präventives Verhalten.
Zu diesem Zeitpunkt der Schwangerschaft ist auch eine interne Untersuchung vorgeschrieben (in der SSW 17 bis 20). Sollte bei Ihnen eine Grunderkrankung oder Beschwerden von internistischer Seite bestehen erhalten Sie eine Überweisung zum Internisten bzw. zum jeweiligen Spezialisten.
Es erfolgt eine ausführliche Aufklärung über das Organscreening als Möglichkeit der erweiterten, freiwilligen Ultraschalldiagnostik und auf Wunsch der Patientin eine Zuweisung zu Spezialisten für Pränataldiagnostik. Selbstverständlich steht auch bei dieser Kontrolle genügend Zeit für ein ausführliches Gespräch zur Klärung Ihrer Anliegen und Fragen zur Verfügung.
Dritte Untersuchung
(in der 25. bis einschließlich 28. Schwangerschaftswoche)
Wie immer beginnt die Untersuchung mit der Kontrolle von Harn, Blutdruck, Gewicht und einem ausführlichen Gespräch zur Erhebung eventuell vorhandener Beschwerden.
Es erfolgt eine Zuweisung zum Oralen Glukosetoleranztest (OGTT). Diesen können sie entweder direkt in einem Labor oder beim Hausarzt durchführen lassen. Der OGTT ist eine besonders wichtige Untersuchung in der Schwangerschaft: es wird überprüft, ob bei Ihnen ein sogenannter Gestationsdiabetes (Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft) vorliegt. Vom Gestationsdiabetes sind 10% der Schwangeren betroffen. Sollte bei Ihnen ein Schwangerschaftsdiabetes diagnostiziert werden erfolgt eine Zuweisung in eine Spezialambulanz. Durch eine Diabetesdiät und regelmäßige Blutzuckerselbstmessungen kann der Blutzucker häufig gut und ausreichend kontrolliert werden. Falls die Zielwerte diätetisch nicht erreicht werden, muss eine vorübergehende Insulintherapie erfolgen. Eine gute Blutzuckereinstellung ist für das Kind sehr wichtig: ansonsten besteht ein erhöhtes Risiko für kindliche Fehlbildungen, zu starkes Wachstum bei unreifen Organen bzw. für Frühgeburtsbestrebungen usw. Bei schlecht eingestellten Zuckerwerten in der Schwangerschaft besteht unmittelbar nach der Geburt für das Kind das Risiko von Zuckerentgleisungen sowie im frühen Erwachsenenalter ein erhöhtes Risiko, an Diabetes zu erkranken.
Der OGTT sollte bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel durchgeführt werden falls bei Ihnen Risikofaktoren (z.B. Übergewicht, Diabetes bei Eltern oder Geschwistern, Zustand nach Gestationsdiabetes, vorangegangende Geburt eines Kindes mit über 4500g Geburtsgewicht, Zustand nach intrauterinem Fruchttod, schwere kindliche Fehlbildung in einer vorangegangenen Schwangerschaft…) bestehen. Im Zeitraum der 3. Mutter-Kind-Pass Untersuchung muss der OGTT dann bei Vorhandensein von Risikofaktoren nochmals zur Kontrolle wiederholt werden.
Eine Rhesus-Prophylaxe sollte um die 28. Schwangerschaftswoche durch Verabreichung von Anti-D-Immunglobulinen (intramuskuläre Injektion) erfolgen, wenn ihre Blutgruppe Rhesus-negativ.
Vierte Untersuchung
(in der 30. bis einschließlich 34. Schwangerschaftswoche)
Nach unserem Gespräch erfolgen wie immer Kontrolle von Harn, Blutdruck und Gewicht, danach die 3. vorgeschriebene Ultraschalluntersuchung bei der das Wachstum des Kindes, die Fruchtwassermenge, die Lage der Plazenta sowie die kindliche Lage kontrolliert wird. Der Gebärmutterhals wird ebenfalls wie üblich beurteilt.
Fünfte Untersuchung
(in der 35. bis einschließlich 38. Schwangerschaftswoche)
Bei der letzten vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass Untersuchung wird neuerlich eine Blutuntersuchung durchgeführt und Blutbild sowie Toxoplasmose (sofern bei der Erstkontrolle ein negativer Immunschutz festgestellt wurde) kontrolliert.
Die Kontrolle von Harn, Blutdruck und Gewicht ist insbesondere gegen Ende der Schwangerschaft wichtig um Anzeichen für eine Gestose (sogenannte ‚Schwangerschaftsvergiftung‘) zur erkennen.
Im Rahmen der gynäkologischen Untersuchung wird ein Infektionsabstrich auf ß-hämolysierende Streptokokken von der Vaginalschleimhaut abgenommen (GBS-Abstrich) und der Muttermund abgetastet. Diese Bakterien können in der normalen Scheidenflora vorkommen und sind normalerweise nicht behandlungsbedürftig. Das Kind könnte jedoch im Rahmen des Geburtsvorganges beim Durchtritt durch die Scheide mit den Keimen infiziert werden und danach Symptome ausprägen. Durch die vorbeugende Verabreichung eines Antibiotikums während der Geburt kann eine kindliche Infektion in der Regel vermieden werden.
Zu diesem Zeitpunkt ist eine Anmeldung im entbindenden Krankenhaus sinnvoll, gerne überweise ich Sie an die Abteilung Ihrer Wahl zur Geburtsanmeldung.